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Nachteilsausgleich

Hallo zusammen,

ein hilfreiches Werkzeug für unsere Kinder im Schulalltag ist der Nachteilsausgleich.

Wie und wo wird dieser beantragt?


Der Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung! Hier geht es darum, dass jedes Kind die Möglichkeit hat bestmöglich am Schulalltag teilzunehmen und im Rahmen seiner Fähigkeiten das Bildungsziel zu erreichen.


Die UN-Behindertenrechtskonvention regelt das Rechte von Menschen mit Behinderungen, als auch aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 unseres Grundgesetztes ergibt „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.


§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung


Ein Nachteilsausgleich kann von den jeweiligen Lehrern aber auch von uns Eltern angesprochen werden. Es muss nicht zwingen eine Diagnose vorhanden sein. Der Ausgleich wird in einer Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Schulleiters entschieden. Hier können Maßnahmen wie z.B. das Hinzuziehung eines Sozialpädagogischen Dienst (die Schulen haben hierfür feste Partner meist an SBBZ in der Nähe) veranlasst werden.


Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind z.B. Individuelle Pausenregelungen, individuellen Lehrplan, Befreiung von Praxisfächern wie Sport oder Schwimmen, Rückzugsraum ermöglichen, Schreiben am Laptop, Hilfsmittel zur Selbstregulation (Sitzball, Fidget-Spielzeug Spinner, Knete oder Antistressbälle) für sensorische Impulse erlauben oder auch Kopfhörer. Auch das Aussetzen von Benotung kann angedacht werden oder es werden nur Teilleistungen bewertet. Auch die Bereitstellung einer Schulbegleitung kann eine Maßnahme sein.


Im Nachteilsausgleich müssen, alle Anpassungen festgehalten werden, ein Zeitfenster festgesetzt werden und ein Ziel der Anpassung formuliert werden. Der Nachteilsausgleich dient einerseits als Erleichterung des Schulalltags soll aber auch Ziele beinhalten auf die der Schüler/ Schülerin hinarbeiten soll.


Bitte immer dran denken, Bildung ist Ländersache. Somit können Vorgehensweisen und Bedingungen von Bundesland zu Bundesland variieren.


Nachteilsausgleich und Deckung des Förderbedarfs: Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Erklärvideo Nachteilsausgleich


Liebe Grüße

Sonja

 
 
 

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